Sonntag, 29. März 2009

Sicher ist sicher

Ja, ja, über alles Mögliche, was nicht in der Gebrauchsanweisung erwähnt wird, kann man in den USA anscheinend eine Anzeige gegen den Hersteller einreichen - sofern bei der Benutzung des Gegenstandes was schief läuft. *lol*

Ich darf jetzt ab sofort nicht mehr im Bett rauchen oder eine Kerze anzünden. Ein Vorteil von vielen meiner neuen Matratze - die übrigens sehr guten Schlafkomfort bietet - ist der, dass sie langsamer abbrennt um dem Schlafenden mehr Zeit zu geben den Flammen zu entkommen.

Schade, dass meine Matratze nicht in die Mikrowelle passt. Denn in der Gebrauchsanweisung meiner MW steht nicht drin, dass man sein Bett darin nicht trocknen darf. Mehr zu dem Thema gab es neulich im Stern zu lesen. Dümmste Ausreden für Anzeigen, u.a.: "Das Hotel hat uns nicht, wie gefordert, zwei Einzelbetten im Zimmer zur Verfügung gestellt, sondern ein Doppelbett. Jetzt bin ich schwanger!"

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